Wo sollte ein Rauchmelder eingebaut werden?

Laut Gesetzgebung 
gilt ab 01.01.2010 folgende Regelung:

Für folgende Räume 
werden Rauchmelder vorgeschrieben:

- für alle Schlafräume

- für alle Kinderzimmer

- für alle Gästezimmer

- für Flure

 

 

 

 


 
 
 
 

ABS Ausbau- und Brandschutzservice, Rosenstr.2, 39116 Magdeburg,  Tel:  03 91 / 6 31 66 26,  Fax: 03 91 / 6 31 69 65,  info@abs-brandschutzservice.de

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