Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen-Anhalt bis spätestens 2015
Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland:
Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Allen Gesetzestexten liegt die sog. Anwendungsnorm DIN 14676 zugrunde.
Für Sachsen Anhalt speziell bedeutet das, dass alle bestehenden Wohnungen und Häuser im privaten Bereich laut Gesetz
bis spätestens 2015 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden
müssen.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines für Sie passenden Rauchmelders, montieren
Ihren Rauchmelder an der richtigen
Stelle, und übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Wartung,
damit Sie rundum geschützt
sind.
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